Hallo,
ich plane derzeit eine Erweiterung eines Wohngebäudes mit mehr als 50 qm und einem eigenen Wärmeerzeuger. (Gasbrennwert)
Die Erfüllung des EEWärmeG möchte ich über eine Lüftungsanlage mit WRG realisieren.
Den Rückgewinnungsgrad habe ich mit 80% eingetragen. Die Leistungszahl von 10
ist ebenfalls eingehalten.
Trotz diese Eintragungen wird der Wärmeenergiebedarf Heizung, Kühlung und Warmwasser des Gebäudes nur zu 23% durch die Wärmerückgewinnung gedeckt. Die geplante Wärmerückgewinnung erfüllt die Maßgaben nach V nur zu etwa 46%
Wieso deckt sich das nicht mit dem EEWärmeG?
Danke für die Hilfe.
Stefan König
EEWärmeG
Re: EEWärmeG
Hallo,
hier möchte ich noch eine Frage anhängen.
Welcher Wärmerückgewinnungsgrad ist anzusetzen?
Der vom maximal oder minimal möglichen Außenluftvolumenstrom der Anlage ?
Fritz
hier möchte ich noch eine Frage anhängen.
Welcher Wärmerückgewinnungsgrad ist anzusetzen?
Der vom maximal oder minimal möglichen Außenluftvolumenstrom der Anlage ?
Fritz
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Re: EEWärmeG
Mit einer WRG alleine kann man im Wohngebäudebereich normalerweise nicht die geforderten 50% Deckung des Wärmeenergiebedarfes (siehe EEWärmeG §7 (1)) erreichen. Der Lüftungswärmeverlust ist ja "etwa" die Hälfte des Wärmeverlustes und davon kann man mit WRG nur einen Teil zurückgewinnen.
Bezüglich eta WRG kan nich nur auf DIN 4701-10 Seite 65 verweisen. Genauer kann ich es auch nicht sagen...
Andreas Obermüller
Bezüglich eta WRG kan nich nur auf DIN 4701-10 Seite 65 verweisen. Genauer kann ich es auch nicht sagen...
Andreas Obermüller