Hallo,
wer kann mir sagen, ob man bei einem Nichtwohngebäude Wärmebrücken für verschiedene Zonen unterschiedlich berechnen darf. Beispiel: Ein NWG mit mehreren Zonen soll teilweise energetisch ertüchtigt werden. Kann man bei Bestandszonen den Zuschlag 0,10 verwenden und bei den sanierten Zonen mit detailliertem Nachweis rechnen?
Danke und Gruß
A. Gaertl
NWG Wärmebrücken
Re: NWG Wärmebrücken
Nach DIN 18599 - 1 Nr. 7 erfoglt zunächst die Ermittlung der Nutzenergien für jede Zone. Der Wärmebrückenverlust gehört hier dazu, daher ist es aus meiner Sicht vollkommen korrekt, diesen Zonenweise anzusetzen. Zumal es in der Realität häufig so ist, dass Gebäude erweitert wurden/ werden und es demnach Gebäudeteile gibt, die neuer und mit deutlich weniger Wärmebrücken oder gar wärmebrückenfrei erstellt sind.
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Re: NWG Wärmebrücken
Hallo, danke für die Einschätzung. Ich sehe das nämlich genauso. Trotzdem wäre ich für eine Quelle dankbar, auf die man sich berufen könnte.
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Re: NWG Wärmebrücken
Das ergibt sich m. E. aus der DIN 18599, die eine zonenweise Berechnung beschreibt und bei dieser Berechnung für jede Zone eigene Randbedingungen zulässt. Es ist auch nicht ersichtlich, dass man den Zuschlag nur für das ganze Gebäude machen darf. Bei der Dichtheit gilt das auch, es ist auch denkbar, nur für eine Zone eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Andreas Obermüller
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Re: NWG Wärmebrücken
Alles klar, danke für die Antworten
MFG
AG
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