Hallo,
wir bearbeiten zur Zeit ein Bauvorhaben bei dem in einem Gebäude 2 Wohneinheiten (Bauherr + Mietwohnung) und 2 Gewerbeeinheiten (Büro + Physiotherapie) integriert sind.
Meine Frage: Wie berechne ich dieses Gebäude am sinnvollsten ?
Das ganze Gebäude, also alle Einheiten sollen mit einer Wärmepumpe beheizt werden. Die Wohneinheit des Bauherren wird mit Solarer Trinkwasserbereitung gerechnet, die Mietwohnung mit Durchlauferhitzer.
Büro und Physiotherapie brauchen im Prinzip kein warmes Wasser, höchtens mal zum spülen.
Von der Wohnfläche nehmen die Wohneinheiten etwa 2/3 der Fläche ein.
Gruß Achim
Wohngebäude + Nichtwohngebäude
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Re: Wohngebäude + Nichtwohngebäude
Sie müssen zwei Projekte berechnen, NWG und WG getrennt. Jedes Gebäude bekommt hier die Technik, die es auch tatsächlich benötigt. Die WP wird daher in beiden Gebäuden verwendet.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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Re: Wohngebäude + Nichtwohngebäude
EIne getrennte Rechnung macht meiner Meinung nach keinen Sinn.
Zum Beispeil die Physiotherapie liegt im OG. Über Ihr ist Wohnhaus unter ihr der Mieter. Das heisst die Physitherapie hat eigentlich gar keine Hülle (bis auf 2 Außenwände) weil sie überall an "Warm" grenzt.
Eine solche Berechnung würde doch niemals zu realitischen Ergebnissen führen??!
Auch wäre das Problem der Warmwasseraufbereitung noch nicht gelöst, oder kann ich bei NWG hier genauere Angaben machen, ob Warmwasser gebraucht wird oder nicht ?
(Bin mit NWG nicht vertraut).
Zum Beispeil die Physiotherapie liegt im OG. Über Ihr ist Wohnhaus unter ihr der Mieter. Das heisst die Physitherapie hat eigentlich gar keine Hülle (bis auf 2 Außenwände) weil sie überall an "Warm" grenzt.
Eine solche Berechnung würde doch niemals zu realitischen Ergebnissen führen??!
Auch wäre das Problem der Warmwasseraufbereitung noch nicht gelöst, oder kann ich bei NWG hier genauere Angaben machen, ob Warmwasser gebraucht wird oder nicht ?
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Re: Wohngebäude + Nichtwohngebäude
Die getrennte Berechnung muss gemäß EnEV erfolgen. Es gibt eine "Bagatellregelung", diese ist aber nur bis 10% der Nutzfläche (Wohnen oder Nichtwohngebäude) anwendbar. GGf. kann man das Nichtwohngebäude auch zum Wohngebäude zuschlagen, wenn es eine "wohnähnliche" Nutzung ist, d. h. die Nutzung sich nicht wesentlich von einer Wohnnutzung unterscheidet. Dazu gibt es eine Auslegung:
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/En ... aeude.html
Wenn ein Bereich dann kaum Außenwände hat, ist das für die EnEV kein Problem.
Andreas Obermüller
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/En ... aeude.html
Wenn ein Bereich dann kaum Außenwände hat, ist das für die EnEV kein Problem.
Andreas Obermüller