Verbrauchsausweis - Strom??
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Verbrauchsausweis - Strom??
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Verbrauchsausweisen für NWG's stellt sich die Frage, wie die vom Verbraucher angegebenen Stromverbräuche angemessen aufgeteilt werden sollen, um gebäudebezogene Strom-Verbräuche halbwegs zutreffend zuordnen/eruieren zu können.
Ich habe aktuell den Fall, dass ich einen solchen Ausweis erstellen muss bei einem Gebäude BJ1998 mit einem Verkaufs-Laden (Backwaren) und einem Friseur-Geschäft mit Büroanteil (und darüber eine Vielzahl von Wohnungen). Die Wohnungen erhalten einen separaten Energieausweis, das ist mir klar.
Unklar ist mir, ob ich
a) für den Friseur und den Backshop 2 separate Ausweise erstellen muss, da die Nutzerprofile ja schon erheblich voneinander abweichen
b) überhaupt einen (natürlich wesentlich preisgünstigeren) Verbrauchsausweis erstellen kann/darf, wenn ich die Stromverbräuche nicht aufteilen kann, da je Geschäft nur 1 Stromzähler vorhanden ist.
Weiterhin habe ich noch die Detailfrage, wie ich es mit der Heizungsverbrauchszuordnung mache, da es für das ganze Gebäude ohnehin nur 1 Heizungsanlage gibt - ich gehe davon aus, dass ich Verbrauchsabrechnungen des Ablesedienstes (Techem oder wer auch immer) bekommen werde...
Für eine Beantwortung im Laufe des Tages wäre ich sehr dankbar, da ich heute abend einen Vor-Ort-Termin dort habe...
Ich habe aktuell den Fall, dass ich einen solchen Ausweis erstellen muss bei einem Gebäude BJ1998 mit einem Verkaufs-Laden (Backwaren) und einem Friseur-Geschäft mit Büroanteil (und darüber eine Vielzahl von Wohnungen). Die Wohnungen erhalten einen separaten Energieausweis, das ist mir klar.
Unklar ist mir, ob ich
a) für den Friseur und den Backshop 2 separate Ausweise erstellen muss, da die Nutzerprofile ja schon erheblich voneinander abweichen
b) überhaupt einen (natürlich wesentlich preisgünstigeren) Verbrauchsausweis erstellen kann/darf, wenn ich die Stromverbräuche nicht aufteilen kann, da je Geschäft nur 1 Stromzähler vorhanden ist.
Weiterhin habe ich noch die Detailfrage, wie ich es mit der Heizungsverbrauchszuordnung mache, da es für das ganze Gebäude ohnehin nur 1 Heizungsanlage gibt - ich gehe davon aus, dass ich Verbrauchsabrechnungen des Ablesedienstes (Techem oder wer auch immer) bekommen werde...
Für eine Beantwortung im Laufe des Tages wäre ich sehr dankbar, da ich heute abend einen Vor-Ort-Termin dort habe...
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Re: Verbrauchsausweis - Strom??
Meiner Meinung nach kann man einen Verbrauchs-Ausweis ausstellen. Der Strom muss für das NWG getrennt gezählt werden, wird dann aber "zusammengeworfen" und nicht weiter differenziert. Heizung muss auch für das NWG gesondert als Verbrauch erfasst werden. Es werden dann (auf der Projekt-Seite) ggf. auch zwei Hauptnutzungen ausgewählt.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Verbrauchsausweis - Strom??
Hallo Herr Obermüller,
das halte ich, was den Stromverbrauch betrifft, aber für nicht richtig.
Es gibt nur einen Stromzähler je Gewerbe (Bäcker und Friseur). In diesen Stromverbrauch sind vermutlich nicht nur der Anteil für Beleuchtung, sondern auch für Backöfen, Haar Föhn, Trockenhauben usw. also Stromverbrauch für die Produktion enthalten. Daher darf dieser meines Erachtens nicht angesetzt werden. Auch nicht wenn man das Kästchen „Sonstiges“ ankreuzt.
Der Stromverbrauch für die o.g. Verbraucher ist wesentlich höher einzuschätzen als nur für die Beleuchtung. Will sagen, dass der höhere Anteil des Stromverbrauchs nicht mit der Beleuchtung zusammenhängt. Bei Verwendung dieser Verbrauchsmenge wird der Wert für den Stromverbrauch im EA wesentlich verfälscht. Das kann nicht im Sinne der EnEV sein.
Da keine genauen Verbrauchswerte für die Beleuchtung Vorliegen muss meiner Meinung ein Bedarfsausweis (mit entsprechender Zonierung) für das Gewerbe erstellt werden.
Korrigieren Sie mich wenn Sie das anders sehen.
MFG
IB-Bochum
das halte ich, was den Stromverbrauch betrifft, aber für nicht richtig.
Es gibt nur einen Stromzähler je Gewerbe (Bäcker und Friseur). In diesen Stromverbrauch sind vermutlich nicht nur der Anteil für Beleuchtung, sondern auch für Backöfen, Haar Föhn, Trockenhauben usw. also Stromverbrauch für die Produktion enthalten. Daher darf dieser meines Erachtens nicht angesetzt werden. Auch nicht wenn man das Kästchen „Sonstiges“ ankreuzt.
Der Stromverbrauch für die o.g. Verbraucher ist wesentlich höher einzuschätzen als nur für die Beleuchtung. Will sagen, dass der höhere Anteil des Stromverbrauchs nicht mit der Beleuchtung zusammenhängt. Bei Verwendung dieser Verbrauchsmenge wird der Wert für den Stromverbrauch im EA wesentlich verfälscht. Das kann nicht im Sinne der EnEV sein.
Da keine genauen Verbrauchswerte für die Beleuchtung Vorliegen muss meiner Meinung ein Bedarfsausweis (mit entsprechender Zonierung) für das Gewerbe erstellt werden.
Korrigieren Sie mich wenn Sie das anders sehen.
MFG
IB-Bochum
Re: Verbrauchsausweis - Strom??
Was noch dazu sagen wollte…….
Die Kosten und damit der Arbeitsaufwand für einen Verbrauchsausweis
sind (evt. auch für den o.g. Fall) sehr oft größer als die Erstellung eines Bedarfsausweises.
Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
Wie sind den die Verbrauchskosten (im o.g. Fall) für die Warmwasserbereitung zustande gekommen und wie verlässlich sind diese?
Die Kosten und damit der Arbeitsaufwand für einen Verbrauchsausweis
sind (evt. auch für den o.g. Fall) sehr oft größer als die Erstellung eines Bedarfsausweises.
Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
Wie sind den die Verbrauchskosten (im o.g. Fall) für die Warmwasserbereitung zustande gekommen und wie verlässlich sind diese?
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- Registriert: 29. Juli 2014, 15:52
Re: Verbrauchsausweis - Strom??
Besten Dank für die Antworten -
aber:
@ IB Bochum:
ich hatte diesbezüglich mittlerweile sogar Kontakt aufgenommen mit dem zuständigen Referat im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Dort wurde mir von m.E. sehr kompetenter Seite mitgeteilt, dass in einem solchen Fall entweder eben DOCH der Verbrauchsausweis mit den tatsächlich erfassten gesamten Strommengen erstellt wird (ggfs. inkl. einem entsprechenden Hinweis zu den mitversorgten Verbrauchern im Freitext-Feld), oder aber ein Bedarfsausweis (das geht natürlich immer und ist für das Bundesamt der "Normalfall"). Der Verbrauchsausweis (als kostensparende Variante) dürfe im Prinzip nur ausnahmsweise erstellt werden, wenn ALLE hierfür erforderlichen Voraussetzungen eingehalten sind!!!
Frei nach dem Motto: zu viel erfasster Energieverbrauch darf immer sein, die Immobilie erscheint dann auf dem Ausweis eben energetisch schlechter als sie de facto ist (geht dann halt zu Lasten des Interessenten bzw. des Vermieters/Verkäufers der Immobilie), aber eine frei abgeschätzte Aufteilung der Stromverbräuche wäre definitiv unzulässig.
Damit ist für mich nun zwar Eindeutigkeit hergestellt, und es verhält sich damit auch so, wie ich es eigentlich vermutet hatte,
aber die Aussagekraft von solchen Ausweisen ist dann ja wirklich für die Katz'...
Insofern weiß ich nun mehr als vorher,
bin ich aber nicht wirklich zufrieden...
PS: Übrigens, der Vollständigkeit halber: der Bäcker will derzeit seine Daten nicht herausrücken...
aber:
@ IB Bochum:
ich hatte diesbezüglich mittlerweile sogar Kontakt aufgenommen mit dem zuständigen Referat im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Dort wurde mir von m.E. sehr kompetenter Seite mitgeteilt, dass in einem solchen Fall entweder eben DOCH der Verbrauchsausweis mit den tatsächlich erfassten gesamten Strommengen erstellt wird (ggfs. inkl. einem entsprechenden Hinweis zu den mitversorgten Verbrauchern im Freitext-Feld), oder aber ein Bedarfsausweis (das geht natürlich immer und ist für das Bundesamt der "Normalfall"). Der Verbrauchsausweis (als kostensparende Variante) dürfe im Prinzip nur ausnahmsweise erstellt werden, wenn ALLE hierfür erforderlichen Voraussetzungen eingehalten sind!!!
Frei nach dem Motto: zu viel erfasster Energieverbrauch darf immer sein, die Immobilie erscheint dann auf dem Ausweis eben energetisch schlechter als sie de facto ist (geht dann halt zu Lasten des Interessenten bzw. des Vermieters/Verkäufers der Immobilie), aber eine frei abgeschätzte Aufteilung der Stromverbräuche wäre definitiv unzulässig.
Damit ist für mich nun zwar Eindeutigkeit hergestellt, und es verhält sich damit auch so, wie ich es eigentlich vermutet hatte,
aber die Aussagekraft von solchen Ausweisen ist dann ja wirklich für die Katz'...
Insofern weiß ich nun mehr als vorher,
bin ich aber nicht wirklich zufrieden...
PS: Übrigens, der Vollständigkeit halber: der Bäcker will derzeit seine Daten nicht herausrücken...

Re: Verbrauchsausweis - Strom??
Danke für Ihre interessante Rückmeldung Martin Bach!
Es geht ja hier um die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, wie im letzten Satz vom Abs.3 §20 EnEV.
Dort heißt es auch …“die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, soweit bei der Ermittlung
des Energieverbrauchs Vereinfachungen verwendet werden, die vom BMVB und Stadtentwicklung im Einvernehmen“
...mit dem anderen Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.
Nur dann halte ich Formal die Regeln der Technik ein.
Der Man vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung kann viel am Telefon viel sagen,
auch wenn es Praktikabel erscheint und einen Lösungsweg für den „kostengünstigeren EA“ aufzeigt.
Letztendlich ist es aber doch nicht Gesetzeskonform. Oder kennt jemand eine Lösung die Im Bundesanzeiger (Staffeln) veröffentlicht ist.
Warum müssen wir (Energieberater) immer wieder den Kopf hinhalten nur um kostengünstig anzubieten?
Im Sachen Energieausweis für NWG gibt es noch eine Masse Seitens der Politik zu tun,
damit dieser auch sicher und sinnvoll erzeugt werden kann.
Es geht ja hier um die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, wie im letzten Satz vom Abs.3 §20 EnEV.
Dort heißt es auch …“die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, soweit bei der Ermittlung
des Energieverbrauchs Vereinfachungen verwendet werden, die vom BMVB und Stadtentwicklung im Einvernehmen“
...mit dem anderen Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.
Nur dann halte ich Formal die Regeln der Technik ein.
Der Man vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung kann viel am Telefon viel sagen,
auch wenn es Praktikabel erscheint und einen Lösungsweg für den „kostengünstigeren EA“ aufzeigt.
Letztendlich ist es aber doch nicht Gesetzeskonform. Oder kennt jemand eine Lösung die Im Bundesanzeiger (Staffeln) veröffentlicht ist.
Warum müssen wir (Energieberater) immer wieder den Kopf hinhalten nur um kostengünstig anzubieten?
Im Sachen Energieausweis für NWG gibt es noch eine Masse Seitens der Politik zu tun,
damit dieser auch sicher und sinnvoll erzeugt werden kann.
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- Registriert: 29. Juli 2014, 15:52
Re: Verbrauchsausweis - Strom??
Auch wenn ich nicht in Abrede stellen will, dass seitens des Gesetzgebers manches mit ganz schön heißer Nadel gestrickt ist und wie im vorliegenden Fall dann in der Realität manch seltsames Konstrukt dabei herauskommt,
denke ich, dass es unsere Aufgabe als Energieberater ist, den Auftraggeber über die zulässigen (ggfs. verschiedenen) Möglichkeiten zu informieren (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, inhaltlich-qualitative Unterschiede, Kosten, Aussagekraft/-tiefe) und ggfs. Empfehlungen auszusprechen.
Wenn der Immobilienbesitzer dann der Meinung ist, dass er lieber weniger für den (schlechteren Verbrauchs-)Ausweis zahlt (aber dann das Risiko hat, in der Vermietung oder im Verkauf schlechter dazustehen), dann ist das eben seine Entscheidung...
Wünsche ein schönes Wochenende...
denke ich, dass es unsere Aufgabe als Energieberater ist, den Auftraggeber über die zulässigen (ggfs. verschiedenen) Möglichkeiten zu informieren (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, inhaltlich-qualitative Unterschiede, Kosten, Aussagekraft/-tiefe) und ggfs. Empfehlungen auszusprechen.
Wenn der Immobilienbesitzer dann der Meinung ist, dass er lieber weniger für den (schlechteren Verbrauchs-)Ausweis zahlt (aber dann das Risiko hat, in der Vermietung oder im Verkauf schlechter dazustehen), dann ist das eben seine Entscheidung...
Wünsche ein schönes Wochenende...