Treppenhaus im gemischt genutzten Gebäude

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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Heidi
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Treppenhaus im gemischt genutzten Gebäude

#1 Beitrag von Heidi »

Hallo,
ich erstelle einen Bedarfsausweis für die Wohnungen in einem Bürogebäude mit 16 % Anteil Wohnungen .
Das DG enthält die Wohnungen.
Treppenhaus und Aufzug sind durchgehend von UG bis DG.
Ich würde darum bei Ausweis für die Wohnungen das Treppenhaus nicht berücksichtigen, sondern den Anteil im DG dem NWG zurechnen.
Die im DG ans Treppenhaus angrenzenden Wände möchte ich als AW zu niedrig beheizt eingeben.
Kann man so verfahren ?

Und
die Flachdachterrassen der Wohnungen ( alles auf einer Ebene) haben eine elektrische Beheizung zur Schneefreiheit.
Bei den Wohnungen würde ich das nicht berücksichtigen, da ja für den Heizwärmebedarf nicht relevant.
Beim darunterliegenden Bürogeschoss reduziert es -trotz dicker Flachdachdämmung, den Heizwärmebedarf, aber wie kann das ermittelt werden?
Der Stromverbrauch für diese Heizung wird gesondert erfasst und würde ich dem NWG anrechnen.

Vielen Dank für eine Antwort.
Andreas Obermüller
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Re: Treppenhaus im gemischt genutzten Gebäude

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Das ist m. E. so denkbar. Das Treppenhaus muss dann allerdings beim NWG entsprechend bilanziert werden.

Die Reduktion des Wärmebedarfes durch eine Außenheizung kann man m. E. nicht berücksichtigen. (Für eine solche" Energieverschwendung" kann man ja nicht auch noch belohnt werden, oder?)

Andreas Obermüller
C.Hanusch
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Re: Treppenhaus im gemischt genutzten Gebäude

#3 Beitrag von C.Hanusch »

ich finde die Frage nach der Terrassenheizung recht interessant. Natürlich ist es eine Energieverschwendung, mittels Elektroheizung eine Terrasse schneefrei zu halten, und ähnlich wie eine Rinnen- oder Rohrbegleitheizung gehört diese zwar zum Bauwerk, aber nicht zur EnEV-Bilanz.

Würde man sie aber bilanzieren können (wozu man technische Daten, z.B. Anschlussleistung und Regelung, und Berechnungsformeln bräuchte), müsste man berücksichtigen, dass tatsächlich aufgrund des geringeren Temperaturunterschiedes zwischen innen und außen der Wärmestrom durch das Bauteil geringer wird, der Nutzenergiebedarf im Raum also sinkt. Dieser wird in der Regel durch eine effizierentere Heizung erzeugt als elektisch. Da man gleichzeitig den Strombedarf der Terrassenheizung, der diese Einsparung bewirkt, als solchen ansetzen müsste, würde man ja das Gebäude gegenüber dem Referenzgebäude verschlechtern und es realistischer abbilden als wenn man die Terrassenheizung vernachlässigt.

Andererseits handelt es sich vermutlich um Peanuts, die in keinem Verhältnis zu den Rechenungenauigkeiten an anderer Stelle stehen.
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