Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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ingo
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Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

#1 Beitrag von ingo »

Hallo.

Ich möchte verbrauchsbasierte Energieausweise für Wohngebäude erstellen, allerdings nur solche, bei denen der Primärenergiefaktor für KWK manuell berechnet wurde (Spezialfall). Das ist nach DIN V 18599 zulässig und liefert oft bessere Primärenergieverbräuche als mit dem pauschalen EnEV-Wert.

Nun stelle ich fest, dass in der Programmhilfe nicht wirklich nach DIN 4108-6 und DIN V 18599 unterschieden wird, obwohl es im Programm (und wohl auch in der Norm) Unterschiede z.B. bei der Ermittlung der Bezugsfläche gibt. Gebe ich nur die Wohnfläche an, wird in der Variante 18599 die A_NGF pauschal über den Faktor 1,2 ermittelt, wie in der EnEV festgelegt. Im Energieausweis wird dann aber das Häkchen für "nach § 19 EnEV aus der Wohnfläche ermittelt" nicht gesetzt!?

Soll mir das in Verbindung mit der "Tendenz" in der Programmhilfe zu verstehen geben, dass ich die Ausweise lieber nach DIN 4108-06 ausstellen sollte? Darf ich dann den Primärenergiefaktor trotzdem nach DIN V 18599 berechnen.

Hinweis: Da ich es sonst meistens mit NWG zu tun habe, würde ich gerne alles nach 18599 behandeln.

Viele Grüße

Ingo FALK
Andreas Obermüller
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Re: Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Es gibt beim Verbrauchsausweis keine Unterschiede in den Normen. Die Bezugsfläche ist in der EnEV definiert und in beiden Fällen gleich. Den Primärenergiefaktor für eine KWK kann man nicht selber berechnen, das kann mit einer entsprechenden Zertifizierung nur der Betreiber des Netzes. Das ist dann aber in beiden Normen möglich. Zu beachten sind die Bekanntmchungen zur Verbrauchserfassung Wohngebäude des Ministeriums.

Andreas Obermüller
ingo
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Re: Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

#3 Beitrag von ingo »

Hallo Herr Obermüller.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das mit dem f_P habe ich in der EnEV aber anders verstanden, siehe Anhang.

Warum erscheint das Häkchen nicht im Energieausweis, obwohl die Bezugsfläche vom Programm aus der Wohnfläche pauschal errechnet wurde? Ist etwas anderes gemeint?

Viele Grüße

Ingo FALK
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Andreas Obermüller
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Re: Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich habe Sie leider erst falsch verstanden, tut mir leid. Meine Aussage gilt für "Fernwärme aus KWK". Wenn Sie die KWK im Gebäude haben und berechnen, wird das Verfahren B angewendet, das ist korrekt. Ob man einen errechneten Primärenergiefaktor der gebäudeeigenen KWK aber auch im Verbrauchsausweis einsetzen kann, weiß ich nicht. Wie soll man die Berechnung nach Teil 9 Verfahren B machen, wenn man nur die Verbrauchswerte hat?

Andreas Obermüller
ingo
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Re: Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

#5 Beitrag von ingo »

Ich hatte von der dena die telefonische Auskunft, dass es zulässig ist, den erfassten Verbrauch mit den Auslegungsdaten des BHKW bzw. Spitzenkessels zu bewerten. Die gelten ja für den Verbrauch genauso wie für den Bedarf. Und in der EnEV § 19 wird auch auf den Abschnitt in Anlage 1 verwiesen und der erste Satz ("...PrimäenergieBEDARF...") extra ausgespart. Im Gegensatz zum Bedarf liegen beim Verbrauch die Deckungsgrade im Prinzip sogar exakt vor.

Bei einem modulierenden BHKW könnte noch die Stromerzeugung herangezogen werden, weil sich die Wirkungsgrade meist verschieben. Es ergäbe sich ein Durchschnittswert. Den Fall habe ich zum Glück noch nicht. In Verbindung mit dem Brennstoffverbrauch und Wärmemengen ließe die Genauigkeit dann aber auch da nichts mehr zu wünschen übrig.

Aus meiner Sicht ist das vollkommen korrekt. Ich hoffe aber, ich habe in dem Vorschriftengestrüpp nichts übersehen.

Trotzdem noch mal meine Frage: Das Programm erfordert einige Eingaben, die im Hinblick auf die Bedarfsberechnung zu machen sind, auch wenn ich nur den Verbrauchsausweis erstellen will. Ich möchte natürlich meinen Aufwand minimieren. Ist es da besser, 4108 auszuwählen?

Viele Grüße.

Ingo FALK
Andreas Obermüller
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Re: Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Eingegeben muss man in beiden Normen nur die Bezugsfläche (Zone) und die Verbräuche. Ist also eigentlich gleich. Aber natürlich können Sie die 4108 nehmen, wenn Sie wollen!

Andreas Obermüller
ingo
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Re: Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

#7 Beitrag von ingo »

Hallo.

Ich habe es gerade noch mal ausprobiert:

Es ist tatsächlich so, dass das Häkchen im Energieausweis bei der Gebäudenutzfläche A_N ("nach § 19 EnEV aus der Wohnfläche ermittelt") nur gesetzt wird, wenn ich nach der DIN 4108-6 ausstelle, obwohl ich das gleiche Objekt verwendet habe, wie bei meinem Versuch mit der DIN V 18599. Bei beiden Versuchen wurde nur die Wohnfläche angegeben (bei 18599 auf der Zonenseite) und bei beiden wurde im Mitteilungsfenster darauf hingewiesen, dass pauschal der Faktor 1,2 angewendet wurde.

Es gibt also doch einen kleinen Unterschied, wenn auch, wie ich vermute, unbeabsichtigt. Oder habe ich etwas übersehen?

Viele Grüße.

Ingo FALK
Andreas Obermüller
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Re: Verbrauchsausweis lieber nach 4108 oder 18599?

#8 Beitrag von Andreas Obermüller »

Das wäre unbeabsichtigt und wird natürlich überprüft und korrigiert. Danke für den Hinweis.

Andreas Obermüller
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