Unbeheizte Zonen

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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IB-Bochum
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Unbeheizte Zonen

#1 Beitrag von IB-Bochum »

Hallo an das Forum

Betrifft: Energieausweis Bedarf, NWG nach DIN18599

§1 EnEV; Klar ist....die Bezugsfläche bildet sich nur aus der thermisch konditionierten Räumen.

Bedeutet das ich für den E-Ausweis nur die Räume erfasse die Thermisch konditioniert werden?

Wie behandelt man dann unbeheizte/ungekühlte Innenflure, Lagerräume oder Archive? Gar nicht abbilden? Dann wird auch nicht der Strombedarf für Beleuchtung dieser Räume abgebildet! Das wäre meiner Meinung aber kein vollständiger E-Ausweis. :(

Anders herum; Wenn man den Strombedarf für die Beleuchtung aus den konditionierten Zonen mit dazu abbildet, wird dieser aber dann nur durch die NGF Bezugsfläche (siehe oben) der thermisch konditionierten Zonen geteilt.

Das verfälscht aber doch diesen spezifischen Wert für Beleuchtung sehr, je nachdem wieviel unbeheizte Zonen ich habe. (Tiefgarage, Hochregallager oder ähnliches)

Wie ist es richtig? Beleuchtung der konditionierten Zonen mit erfassen oder nicht?

Weiß jemand Rat?? Vielen Dank
Andreas Obermüller
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Re: Unbeheizte Zonen

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Man darf "thermisch unkonditionierte" Räume innerhalb einer thermisch konditionierten Zone, die aber im Raumverbund oder indirekt beheizt (thermisch konditioniert) werden, mit zur konditionierten Zone dazunehmen. Wenn allerdings ein größerer Bereich nicht thermisch konditioniert ist, dann ist das eine unkonditionierte Zone. Beleuchtung alleine macht aus einer thermisch unkonditionierten Zone noch keine konditionierte Zone im Sinne der EnEv, Beleuchtung wird hier also nicht bilanziert. (z. B. ist die TG oder der unbeheizte Keller einer Wohnanlage nicht Teil des Energieausweises/der EnEV, auch wenn es hier Beleuchtung gibt.)

Andreas Obermüller
IB-Bochum
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Re: Unbeheizte Zonen

#3 Beitrag von IB-Bochum »

Hallo Herr Obermüller, hallo an das Forum,

bei meiner oben gestellten Frage, habe ich etwas verwechselt es sollte es natürlich heißen:
….Wie ist es richtig? Beleuchtung der nicht konditionierten Zonen mit erfassen oder nicht?....
aber Herr Obermüller hat es ja richtig verstanden. Vielen Dank für Ihre Antwort. :)

Ich muss aber noch mal konkret nachfragen.

….Räume innerhalb einer thermischen Hülle die im Raumverbund oder indirekt beheizt werden mit zu den konditionierten Zonen dazunehmen…….
Das darf ich doch nur nach der 3% Regel und dann auch nur wenn sich die inneren Lasten
der Zonen nicht erheblich unterscheiden, so steht’s in der Din 18599 aber auch nicht mehr in der EnEV2009/2014.

Und was versteht man unter Raumverbund oder indirekt beheizt? :?
Wenn eine Zone, innenliegende Verkehrsfläche (Flur unbeheizt, keine Außenfenster) an die Zone Büros grenzt,
alle Büros haben Türen, dann habe ich doch kein Raumverbund, oder doch? Was bedeutet indirekt beheizt?

Sie schreiben auch „Man darf…“ Gibt es da einen Spielraum ob ich das, oder jenes dazunehme?
Bei öffentlich rechtlichen E-Ausweisen? Das müsste man sicherlich bergründen. :?

Wie haltet Ihr es denn, sehr geehrtes Forum? Kommt der nicht konditionierte Flur mit rein ind E-Ausweis oder nicht?....und warum?
Bin mal sehr gespannt auf Eure Antwort und auf Ihre Herr Obermüller!
Andreas Obermüller
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Re: Unbeheizte Zonen

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die 3%-Regel betrifft einen anderen Fall, das ist, wenn es eine ZONE mit anderer Nutzung gibt, die nicht mehr wie 3% ausmacht, dann kann man diese Zone der Hauptnutzung zuordnen. (z. B. ein Serverraum oder ein Besprechungsraum)

Bereiche die "mitbeheizt" werden, sind keine eigene Zone! Da geht es eben z. B. um einen Flur, der zur Zone "Verkehrsflächen" gehört, aber keinen eigenen Heizkörper hat. Das ist flächenmäßig nicht beschränkt, hat aber technische Grenzen.

Man "darf" bedeutet, dass man das ingenieurmäßig beurteilen muss, ob man hier "mitbeheizt" ansetzt oder eine eigene unbeheizte Zone macht. Da sist sicher nicht beliebig und muss im Zweifel begründet sein. Ein innenliegender Flur wird sicher mitbeheizt sein, auch wenn kein Heizkörper drinsteht ist es hier warm. Ein Putzraum sicher auch. Ein außenliegendes Treppenhaus kann aber u. U. auch mal außerhalb der thermischen Hülle liegen.

Andreas Obermüller
IB-Bochum
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Re: Unbeheizte Zonen

#5 Beitrag von IB-Bochum »

Danke Herr Obermüller für Ihre schnelle Antwort. :D

Verstehe ich das dann so: Der Innenflur, Putzraum oder das Innentreppenhaus
(nur eine Außenwand) sind also indirekt mitbeheizt, obwohl sie keinen eigener Heizkörper haben.
Die Fläche dieser Räume bzw. Zonen muss im Rahmen bleiben. Diese Räume werden dann als konditionierte Räume oder Zone
mit in die Hülle genommen einschl. der Beleuchtung.

Beim besagten Keller findet keine indirekte Beheizung satt, weil seine Fläche viel zu groß ist.
Liegt außerhalb der Thermischen Hülle. Seine Beleuchtung wird nicht Bilanziert.

Dann ist das mit der Beleuchtung auch klar im reinen.
Es wird nur die Beleuchtung der konditionierten Flächen bilanziert.

Dann würde ich die Zonen Flur, Treppenhaus (indirekt beheizt) als niedrig beheizte Zone (17°C) ansetzen.
Gemäß Anlage 3, 2.1.8 EnEV2014 ist das ja möglich.

habe ich das dann Ingenieurmäßig so richtig beurteilt, Herr Kollege? 8)
Andreas Obermüller
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Re: Unbeheizte Zonen

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, das denke ich, ist so korrekt beschrieben. Ich persönlich mache hier keine "niedrig beheizte" Zone (17° scheint mir wenig...) , sondern nehme das zu den normal beheizten Verkehrsflächen dazu, aber das ist auch korrekt.

Andreas Obermüller
C.Hanusch
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Re: Unbeheizte Zonen

#7 Beitrag von C.Hanusch »

...wobei ich einen Serverraum nicht unter die 3%-Regel fallen lassen würde, da diese nur für Räume mit ähnlichen internen Lasten gilt!
FH_ina
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Re: Unbeheizte Zonen

#8 Beitrag von FH_ina »

Gilt die Aussage der nicht zu bilanzierenden unkonditionierten und natürlich belüfteten Tiefgarage auch noch nach EnEV 2014?
Die Auslegungen des DiBt bezogen sich auf die EnEV 2009, wenn ich mich richtig erinnere?!?

Bei meiner aktuellen Nichtwohngebäude-Bilanz sind im Untergeschoss eine Tiefgarage und einer der Technikräume (beides unbeheizt und natürlich belüftet) untergebracht.
Nach Ihrer Aussage müsste ich beides nicht bilanzieren und würde die Energieerzeugung der betreffenden Zonen als unbeheizt, extern definieren.
arch-m
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Re: Unbeheizte Zonen

#9 Beitrag von arch-m »

... die Antwort ergibt sich indirekt auf § 1 Abs. 2: "Diese Verordnung gilt 1: für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden...". Zu diesem Punkt gibt es auch die alte Auslegung, die klarstellt, dass nur beheizte u.o. gekühlte Räume bei der Fläche und beim Energiebedarf berücksichtigt werden.

Das heißt aber nicht, dass man unbeheizte Zonen nicht bilanziert. Z.B. muss man bei gekühlten Zonen die angrenzenden unkonditionierenten Räume mit bilanzieren. Dadurch kann man die Energieströme von/zu den unkonditionierten Räumen besser berechnen. Allerdings wird der Energiebedarf für die Beleuchtung nicht berücksichtigt (darf also nicht eingegeben werden, was genau genommen die Bilanz wieder etwas verfälscht, da die Wärmegewinne nicht berücksichtigt werden) auch die Fläche (A_NGF und Hüllfläche) sollte im Ergebnis der Berechnung nicht enthalten sein.
Andreas Obermüller
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Re: Unbeheizte Zonen

#10 Beitrag von Andreas Obermüller »

Eine Tiefgarage ist nicht thermisch konditioniert und sicher auch nicht gedämmt. Daher ist das eine unbeheizte Zone, die nicht bilanziert wird. Eine Auslegung ist dafür eigentlich auch nicht notwendig. Diese Zonen können mit "Unbeheizt (extern)" als Randbedingung angesetzt werden, die TG sogar besser als Außenluft, da hier dauerhaft Außenluft zutritt haben muss.

Andreas Obermüller
C.Hanusch
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Re: Unbeheizte Zonen

#11 Beitrag von C.Hanusch »

das sehe ich genau so, auf der sicheren Seite (auch bei Wärmebrückenuntersuchungen) liegt man nur, wenn man Tiefgaragen wie Außenluft behandelt. Es stellt sich nur die Frage, wozu dann die Nutzungsprofile 32 und 33 der DIN V 18599 dienen.
Andreas Obermüller
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Re: Unbeheizte Zonen

#12 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich habe noch keine Parkhäuser mit 21°C Solltemperatur gesehen. Das trifft m. E. hier nur zu, wenn das Parkhazs beheizt wird. Aber wann wird es das schon...

Andreas Obermüller
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