hallo nochmals,
im EEWärmeG-Nachweis wird nach dem 'Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser' in kWh/m² a gefragt (Kühlung beim EFH nicht vorhanden...)
... d.h (Qh + QTW) / AN
ist das richtig so?
Wärmebedarf EEWärmeG
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Re: Wärmebedarf EEWärmeG
Nein, das stimmt nicht ganz. Der Wärmeenergiebedarf ist das, was aus den Erzeugern an Energie "herauskommt". (Qh + Qtw wäre der Nutzenergiebedarf) Der Wärmeenergiebedarf ist damit der Nutzenergiebedarf zuzüglich aller weiteren Verluste und Gutschriften, aber ohne Erzeugerverluste:
Qh + Qh,ce + Qh,d + Qh,s - Qh,tw - Qh,l + Qtw + Qtw,d +Qtw,s
oder in der DIN 18599
Qh,outg + Qtw,outg
Andreas Obermüller
Qh + Qh,ce + Qh,d + Qh,s - Qh,tw - Qh,l + Qtw + Qtw,d +Qtw,s
oder in der DIN 18599
Qh,outg + Qtw,outg
Andreas Obermüller
Re: Wärmebedarf EEWärmeG
gibt es diesen Wert 'fertig' irgendwo im Programm?
Falls nicht - gibt es irgendeine Abkürzung das ganze auszurechnen oder müssen tatsächlich alle Werte irgendwo heraus gesucht werden?
Falls nicht - gibt es irgendeine Abkürzung das ganze auszurechnen oder müssen tatsächlich alle Werte irgendwo heraus gesucht werden?
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Re: Wärmebedarf EEWärmeG
In der Version 12 wird der Nachweis EEWärmeG automatisch geführt. Die Werte werden dann natürlich berechnet und ausgegeben. In der "Anlagenbewertung" DIN 4701-10 werden die Werte bei den Berechnungsblättern "TW" und "H" ausgegeben. Als Variablen stehen die Variablen 400 (Qh,outg) und 401 (Qtw,outg) zur Verfügung.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Wärmebedarf EEWärmeG
...jetzt war ich bei einem neueren Projekt wieder mit dem Thema konfrontiert
im Bericht des Energieplaners 12 werden nun zwar die vorhandenen und erforderlichen HT- und QP-Werte aufgeführt, jedoch die Angabe 'Wärmebedarf...' steht nicht drauf.
Im offizielen Formular für die Baurechtsbehörde (Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen) muss dieser Wert aber unter allgemeine Angaben eingetragen werden.
Bleibt also doch wieder nichts anderes übrig als die 25 Einzelwerte zusammenzusuichen und zu Fuß zu rechnen?
im Bericht des Energieplaners 12 werden nun zwar die vorhandenen und erforderlichen HT- und QP-Werte aufgeführt, jedoch die Angabe 'Wärmebedarf...' steht nicht drauf.
Im offizielen Formular für die Baurechtsbehörde (Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen) muss dieser Wert aber unter allgemeine Angaben eingetragen werden.
Bleibt also doch wieder nichts anderes übrig als die 25 Einzelwerte zusammenzusuichen und zu Fuß zu rechnen?
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Re: Wärmebedarf EEWärmeG
Ich kenne dieses offizielle Formular nicht! Können Sie mir das bitte mal schicken? Danke!
Andreas Obermüller
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