Energieausweis nach EnEV 2014

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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wulfes
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Energieausweis nach EnEV 2014

#1 Beitrag von wulfes »

Ich verwende den Energieplaner in der Version 12.1.0.1770. Nach Prüfung des online-updates ist dies die aktuelle Version.
Beim Ausstellen eines Energieausweises wird dieser nur als (noch nicht ganz funktionsfähiger) Vorabzug erzeugt und angezeigt.
Können Sie absehen, wann die Erstellung eines Energieausweises mit allen Parametern (Registriernummer, Ausstellerdaten, ...) möglich sein wird?
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Wolfgang Wulfes
Andreas Obermüller
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wir arbeiten daran und sind in etwa 2 Wochen mit den Wohngebäuden fertig. Bei der DIN 18599 kann es noch ein paar Tage länger dauern. Danke für Ihre Geduld!

Andreas Obermüller
arch-m
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#3 Beitrag von arch-m »

Bei der Programmversion 1.1.1 der Druckapplikation gibt es noch ein Problem mit den Eingabedaten des Verbrauchsausweises in der XML-Datei. Ich würde deshalb zunächst diese Version nicht verwenden, auch nicht, wenn man die Daten per Hand eingibt.
Andreas Obermüller
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich verwende die Druckapplikation im Moment gar nicht, da mir die Qualität (noch) nicht ausreicht. Der BKI Energieplaner kann die Energieausweise auch ohne Druckapplikation ausstellen. Dier Version ist in gut einer Woche fertig.

Andreas Obermüller
wulfes
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#5 Beitrag von wulfes »

So, nun habe ich die aktuelle Energieplanerversion 12.1.1.1788 installiert.
Einen Energieausweis kann ich nun erzeugen, aber auf Seite 2 (Energiebedarf) werden die Buchstaben teilweise als griechische Buchstaben ausgegeben. Das sind die griechischen Buchstaben für C, D, F, G.
Diese griechischen Buchstaben tauchen nur beim Energiebedarf auf, beim Energieverbrauch und bei den Vergleichswerten stimmen die Anzeigen.
Ist das irgendetwas bei Ihnen falsch?
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing (FH) Architekt
Wolfgang Wulfes
Andreas Obermüller
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, das ist ein Fehler, tut mir leid. Der kommt leider nicht immer, daher wurde das übersehen. Ich korrigiere das kurzfristig bis morgen. Entschuldigung!

Andreas Obermüller
vidja
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#7 Beitrag von vidja »

Bei mir das gleiche Problem
gerhard
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#8 Beitrag von gerhard »

Hallo

Auf Seite 3 des Ausweises wird in der Fußnote 3 auf den Leerstandszuschlag etc hingewiesen.
Bisher habe ich bei nicht näher identifizierbaren Leerständen einfach in der Erklärung darauf hingewiesen.
In meinem Fall ist der Leerstandsanteil teilweise > 25%, so dass ich mir nicht mehr sicher bin,
ob der Leerstand nach EnEV bei den Verbrauchsangaben einzurechnen ist.

Bei Erstellung eines Bedarfsausweises ist der Verbrauchsauweis ja nicht unbedingt anzugeben.
In meinem Fall ist der Unterschied Bedarf zu Verbrauch relativ groß,
so dass sicher Diskussionen auftreten über warum und wieso.

Wie wird dies von ihnen gehandhabt.

Gerhard
Andreas Obermüller
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#9 Beitrag von Andreas Obermüller »

Es gibt zum Leerstand die Bekanntmachungen des Ministeriums zum Verbrauchsausweis. Wenn der Leerstandsfaktor mehr wie 5% ist, muss ein Leerstand berücksichtigt werden. Der Leerstandsfaktor muss dann bei den Verbrauchswerten eingegeben werden und wird dann automatisch berücksichtigt. Die Ausgabe des Leerstandes erfolgt nun (neu) in einer eigenen Zeile, das ist vom Ministerium so vorgegeben worden.

Andreas Obermüller
fabelu
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Re: Energieausweis nach EnEV 2014

#10 Beitrag von fabelu »

Hallo Herr Obermüller,

ich habe auch gerade mit Leerständen bei einem Verbrauchsausweis zu tun. Dabei ist mir aufgefallen, dass der Leerstandszuschlag nach den Bekanntmachungen vom Programm nur aus dem Anteil Heizung berechnet wird und auch nur auf den Anteil Heizung aufgeschlagen wird. Die Warmwasserbereitung erhält keinen Aufschlag. Sehe ich das falsch...?
Viele Grüße

Bernd A. Brendel
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