Betrifft: Energieausweis Bedarf, NWG nach DIN18599
§1 EnEV; Klar ist....die Bezugsfläche bildet sich nur aus der thermisch konditionierten Räumen.
Bedeutet das ich für den E-Ausweis nur die Räume erfasse die Thermisch konditioniert werden?
Wie behandelt man dann unbeheizte/ungekühlte Innenflure, Lagerräume oder Archive? Gar nicht abbilden? Dann wird auch nicht der Strombedarf für Beleuchtung dieser Räume abgebildet! Das wäre meiner Meinung aber kein vollständiger E-Ausweis.

Anders herum; Wenn man den Strombedarf für die Beleuchtung aus den konditionierten Zonen mit dazu abbildet, wird dieser aber dann nur durch die NGF Bezugsfläche (siehe oben) der thermisch konditionierten Zonen geteilt.
Das verfälscht aber doch diesen spezifischen Wert für Beleuchtung sehr, je nachdem wieviel unbeheizte Zonen ich habe. (Tiefgarage, Hochregallager oder ähnliches)
Wie ist es richtig? Beleuchtung der konditionierten Zonen mit erfassen oder nicht?
Weiß jemand Rat?? Vielen Dank