Hallo Zusammen,
wir haben einen Bauherrn für ein neues EFH. Das Gebäude soll mit einem Ölbrennwertgerät beheizt werden.
Um die EEG Forderung zu erfüllen möchte er anstatt einer thermischen Solaranlage eine Photovoltaikanlage auf's Dach stellen.
Der Wunsch des Bauherrn ist das die Photovoltaikanlage über die Sommermonate das Trinkwasser durch einen elektrischen Heizstab erwärmt
Wie gebe ich das ein?
kleine Solaranlage zur Nachheizung mit Heizungserzeuger
oder
elektrisch beheizter Speicher
Bitte um kurze Hilfestellung
Photovoltaik zur Trinkwassererwärmung
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 29. Mai 2007, 17:55
Re: Photovoltaik zur Trinkwassererwärmung
.. ich würde sagen, dass Sie die PV-Anlage mit dem Ertrag unter Grundlagen eingeben müssten und dann können Sie noch eine elektrische TWW-Erwärmung eintragen. Ggf. müssen Sie hier mit mehreren Wärmeerzeugern und einem einigermaßen plausiblen Ansatz für den Anteil des elektrischen Wärmeerzeugers arbeiten.
-
- Administrator
- Beiträge: 6204
- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
- Wohnort: München
Re: Photovoltaik zur Trinkwassererwärmung
Ja, so kann man es eingeben. Das EEWärmeG erfüllt man dann nur durch die Unterschreitung der EnEV um mindfenstens 15%. Die PV-Anlage muss so installiert sein, dass der Strom immer vorrangig für den eigenen Strombedarf verwendet wird.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller