Hallo,
ich habe momentan ein Objekt auf dem Tisch das mich etwas ratlos macht.
Ich möchte hier nur eine allgemeine Einschätzung der erfahrenen EnEV/kfW-Rechner.
Die Fakten:
Die Stadt XYZ schreibt in den Grundstückskaufverträgen folgendes fest:
HT muss dem KfW-55 Standard entsprechen.
Qp muss dem KfW-40 Standard entsprechen.
N50 max. 0,6
Fernwärmeversorgung (Anschlusszwang) Primärenergiefaktor 0,62.
Der Auftraggeber will keine Lüftungsanlage und auch keine solare WW-Bereitung.
Die Gebäudehülle soll auch nicht besser sein als KfW-55.
Ich habe nach DIN 4108 und DIN V18599 gerechnet. Den KfW-40 Wert erreiche ich nicht.
Nun hat der Auftraggeber verlauten lassen, dass er einen Kollegen gefunden hat der das ohne Probleme rechnen kann ?
Wie ist eure Einschätzung ?
Gruß
Fritz
allgemein
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Re: allgemein
Ich kann Ihnen anbieten, dass Sie mir das Projekt schicken und ich sehe mal drauf...
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: allgemein
Guten Morgen Herr Obermüller,
danke für ihr Angebot.
Anbei die Projektdatei.
danke für ihr Angebot.
Anbei die Projektdatei.
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Re: allgemein
Ein wichtiger Punkt sind die Wärmebrücken. Der Zuschlag 0,05 macht bei den vorliegenden U-Werten 25% des Transmissionswärmeverlustes aus. Wenn man die WB's detailliert berechnet, wird man hier u. U. viel rausholen, aber KfW-40 für Qp wird auch damit noch ein Problem. Ansonsten ist Ihr Projekt korrekt gerechnet und es ist mit Sicherheit so, dass kein Kollege den Nachweis KfW-40 für Qp bei gleichen U-Werten und gleicher Anlage erreichen kann. Im Detail kann man die Berechnung aber nur detailliert vergleichen.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller