Der bestehen gebliebene Teil (EG) ist im Prinzip unbeheizt. Dort befindet sich die Haustechnik und der Eingangsbereich zu den 2 WE. Allerdings wurden dort aussen (freiwillig) 10 cm WDVS aufgebracht und die Fenster erneuert. Bei der Beratung habe ich diesen Bereich nicht in die beheizte Gebäudehülle eingerechnet, auch weil das Ergebnis "ohne" günstiger war.
Nun haben "die Ausführenden" die von mir geplante Dämmung einer Innenwand im EG (zum unbeheizten Bestand) und auch die Dämmung eines Teils der darüberliegenden Decke weggelassen. Dadurch wird der geplante Effizienzhaus-Standard nicht mehr erreicht. 2x 50.000 Euro KFW-Mittel zurückgeben? Umfinanzieren?
Wenn ich nun jedoch den unbeheizten (freiwillig gedämmten) Gebäudeteil (Bestand) mit seiner Kubatur und den betr. Aussenbauteilen in die Berechnung aufnehme, liegt wieder alles "im grünen Bereich". Bei der Beratung war dies nachteilig, jetzt jedoch wieder positiv.
Der Haustechnikraum ist zwar unbeheizt (kein Wärmeüberträger), jedoch durch die Heizungsanlage indirekt warm. Im Eingangsbereich befindet sich auch kein Wärmeüberträger.
Meine Frage lautet also: Ist es zulässig den unbeheizten (jedoch von aussen gedämmten) Gebäudeteil in die berechnete Gebäudehülle aufzunehmen. Ich habe die Räumlichkeiten dabei natürlich auch als unbeheizt ausgewiesen.
Ich hoffe auf Euren fachkundigen Rat!
