Guten Tag,
Ich hoffe hier im Forum Rat zu finden. Als freischaffender Architekt erstelle ich Bedarfsenegieausweise für Wohngebäude
und Berate hinsichtlich energetischer Sparmaßnahmen am Wohngebäude.
Für KfW Förderungen war ich als freischaffender Architekt mit Kammereintrag zugelassen. Ohne gesonderten Experteneintrag.
Kennt jemand die bedingungen für einen Gasthermentausch in eine neue Brennwertgasheizung. Gehe davon aus, dass ich dazu berechtigt bin.
Bin um Hilfestellungen dankbar.
KfW Förderung für Brennwerttherme
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Re: KfW Förderung für Brennwerttherme
Eine verbindliche Auskunft kann ich hier nicht geben, ich bitte um Verständnis. Im Zweifel bitte die KfW fragen....
Meiner Meinung nach ist im Moment noch kein Eintrag in irgendeine Liste notwendig, wenn Sie nach Landesrecht ausstellungsberechtigt für EnEV-Nachweise sind und es sich nich tum ein KfW-Denkmal-Programm handelt. Bei KfW-Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen genügt das. Ab 2014 wird es aber eine eigene Liste geben, in die man sich für KfW-Nachweise eintragen lassen muss. Dies ist auch mit jährlichen Kosten verbunden.
Andreas Obermüller
Meiner Meinung nach ist im Moment noch kein Eintrag in irgendeine Liste notwendig, wenn Sie nach Landesrecht ausstellungsberechtigt für EnEV-Nachweise sind und es sich nich tum ein KfW-Denkmal-Programm handelt. Bei KfW-Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen genügt das. Ab 2014 wird es aber eine eigene Liste geben, in die man sich für KfW-Nachweise eintragen lassen muss. Dies ist auch mit jährlichen Kosten verbunden.
Andreas Obermüller