Hallo,
ich habe eine Frage zum Bauteilnachweis bei Nichtwohngebäuden:
Derzeit erfülle ich den Nachweis bei einem geänderten Gebäude für die opaken Bauteile nicht, da die Decke gegen Erdreich weder von unten noch von oben aus technischen Gründen gedämmt werden kann. Kann ich, da ich die Decke gar nicht bearbeite, diese als Bauteil ganz weg lassen? Dann wären nur geänderte Bauteile in meiner Berechnung enthalten.
Vielen Dank für Eure Antwort.
Bauteilnachweis-Decke gg Erdreich nicht gedämmt
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Re: Bauteilnachweis-Decke gg Erdreich nicht gedämmt
Ja, das ist der "Sinn" des Bauteilnachweises. Ungeänderte Bauteile sind nicht Teil der EnEV. Allerdings muss man natürlich die Bauphysik beachten (Tauwasser, Mindestwärmeschutz).
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Bauteilnachweis-Decke gg Erdreich nicht gedämmt
Wenn ich bei einem Nichtwohngebäude z.B. nur die Fenster ändern will und sonst keine Bauteile in das BKI eingebe, muss ich aber trotzdem Qp einhalten. Ist der Qp-Wert überhaupt aussagekräftig, wenn ich die ganzen Verlustfläche (nicht bearbeiteten opaken Bauteile) nicht eingebe? Bzw. die Außenwände muss ich berechnen, sonst kann ich keine Fenster eingeben.
Frage: Wie weit kann ich den reduzierten Bauteilnachweis auf die Spitze treiben und trotzdem EnEV konform bleiben?
Frage: Wie weit kann ich den reduzierten Bauteilnachweis auf die Spitze treiben und trotzdem EnEV konform bleiben?
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Re: Bauteilnachweis-Decke gg Erdreich nicht gedämmt
Im Bauteilnachweis werden nur die einzelnen U-Werte nachgewiesen, die Flächen gibt man gar nicht ein und es wird auch kein Qp berechnet. Wenn Sie nur die Fenster austauschen, dann geben Sie den U-Wert der Fenster ein und drucken den Bauteilnachweis aus. Das war's...
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller