Update 11.0.09.

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
Antworten
Nachricht
Autor
Albert
Beiträge: 12
Registriert: 27. Januar 2013, 11:03

Update 11.0.09.

#1 Beitrag von Albert »

Hallo,
ich muss ganz ehrlich gestehen, dass mir der Sinn des neuen updates zur Berechnung des Effizienzhausstandards noch nicht erschliesst.

Ich berechne vorwiegend Nachweise nach EnEV 2009 und hin und wieder auch EFH 70 oder 55. Dass ich nun im Berechnungsweg des Effizienzhausnachweises nicht mehr einen Energieausweis etc. berechnen lassen kann ist mir nicht klar. Ich muss doch den Bauämter gegenüber den Energieausweis und das EEWärmeG nachweisen, wie wird das jetzt richtig gemacht ohne einen fehlerhaften Vorgang berechnen zu lassen.

Oder ist das so gemeint, dass ich über das anklicken des Eff.haus.nachweises dieses entsprechend der Vorgaben der KfW machen kann und dann wieder auf den Standard zurück klicke um mir den Energieausweis auszudrucken!? Denn die notwendigen Eingaben der Bauteile, Flächen, etc. sind ja immer die gleichen.

Wäre um eine Antwort sehr dankbar................

Albert
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6208
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Update 11.0.09.

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die KfW hat in ihren aktuellen FAQ's das Referenzgebäude gegenüber der EnEV verändert. Daher ist das Referenzgebäude der KfW (= für den Nachweis Effizienzhaus notwendig) im Ergebnis nicht mehr identisch mit dem Referenzgebäude der EnEV (= für Energieausweis notwendig). Natürlich können Sie zwischen den beiden Berechnungsmodi jederzeit umschalten.

Andreas Obermüller
Albert
Beiträge: 12
Registriert: 27. Januar 2013, 11:03

Re: Update 11.0.09.

#3 Beitrag von Albert »

Vielen Dank für die Antwort!

Dann ist das geklärt :D
peters
Beiträge: 105
Registriert: 16. Februar 2009, 11:10

Re: Update 11.0.09.

#4 Beitrag von peters »

Hallo zusammen,

ich habe erst jetzt mitbekommen, dass die KFW neuerdings die EnEV als Basis der Berechnung des Referenzgebäudes verlässt und eigene Regeln aufstellt. Bei Abweichungen in der Berechnung von Grössenordnung 3 Promille beim Qp, also weit innerhalb der Ungenauigkeit die wir sowieso haben, erschliesst sich mir der Sinn dieses Vorgehens nicht. Ausser dass für viele Leute Mehrarbeit und zunehmende Komplexität entsteht.

Kann mir das jemand erläutern

Grüsse

Peter
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6208
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Update 11.0.09.

#5 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Abweichungen sind in vielen Fällen weit höher als drei Promille. Bei größeren Gebäuden, die nach DIN 18599 berechnet werden, können die Abweichungen auch mal 20% oder sogar mehr sein, das liegt vor allem an den Leitungslängen, die nach KfW im Referenzgebäude IMMER nach DIN 4701-10 berechnwt werden müssen. Natürlich ist das ganze nicht schön, aber die KfW ist da ziemlich unabhängig und macht das halt jetzt so...

Andreas Obermüller
Antworten