Entfeuchtung RLT

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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a_jacobs
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Entfeuchtung RLT

#1 Beitrag von a_jacobs »

Hallo zusammen,

letztes Problem bei der RLT Anlage in meinem Gebäude.

Nach langer Rücksprache mit dem damaligen Planer der RLT Anlage hat sich folgendes herausgestellt. Eigentlich hat die RLT Anlage nur eine Heizfunktion.
Nun besitzt die Anlage eine Entfeuchtung für die Sommermonate. Diese funktioniert so, dass die Außenluft auf den Taupunkt heruntergekühlt und danach wieder aufgeheizt wird. Eine Kühlung der Räume ist nicht erforderlich. Wie gehe ich nun damit um. Gebe ich diese Funktion als Kühlkreis meiner RLT Anlage ein oder vernachlässige ich diese Funktion.
Eine Entfeuchtung kann ich nicht eingeben.
Wenn ich einen Kühlkreis RLT eingebe muss ich ja auch eine Übergabe und Verteilung eingeben, aber die habe ich ja nicht, da keine kühle Luft verteilt und übergeben wird.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Grüße
arch-m
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Re: Entfeuchtung RLT

#2 Beitrag von arch-m »

Soweit ich die DIN V 18599 verstehe, wird die Entfeuchtung zunächst in Teil 3 berücksichtigt. Das erfolgt automatisch entsprechend dem Nutzungsprofil (Feuchteanforderung: keine, mit Toleranz, ohne Toleranz). Bei der Anlagentechnik muss lediglich die Art der Befeuchtung angegeben werden, da es hier unterschiedliche Systeme gibt. Für die Entfeuchtung wird in der Regel immer die von Ihnen beschriebene Kombination (Luftkühler+Nacherhitzer) verwendet. Wenn Sie also einen RLT-Kühlkreislauf für eine Zone mit Feuchteanforderung eingeben, ist durch die Bilanzierung nach T3 bereits die Entfeuchtung berücksichtigt.

So würde ich mir die Bilanzierung zumindest erklären?!
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Entfeuchtung RLT

#3 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, sehe ich auch so.

Andreas Obermüller
a_jacobs
Beiträge: 53
Registriert: 14. November 2007, 11:35

Re: Entfeuchtung RLT

#4 Beitrag von a_jacobs »

Hallo Herr Obermüller, hallo arch-m,

vielen Dank für die Antwort,

trotzdem blicke ich noch nicht ganz durch. In der DIN V 18599 Teil 3 heist es

a) Feuchteanforderungen in der Gebäudezone
 Es liegen keine Feuchteanforderungen vor. Diese Option ist auf Lüftungs- und Teilklimaanlagen anzuwenden.
 Es liegen Feuchteanforderungen mit einem Toleranzbereich nach DIN EN 13779 vor. Diese Option ist für Anlagen mit Luftbefeuchtung anzuwenden, die der Versorgung von Aufenthaltsräumen dienen.
 Es liegen Feuchteanforderungen mit geringer Toleranz vor. Diese Option ist für Anlagen mit Luft-befeuchtung anzuwenden,wenn technologische Prozesse hohe Anforderungen an die Konstanz der Raumluftfeuchte stellen.

Also wird in der DIN immer nur von Befeuchtung gesprochen und nicht Entfeuchtung. Was nehme ich nun an?

Und wenn ich den Kühlkreis eingebe, dann gebe ich doch rein theoretisch eine komplette Kühlung der Zone ein und dieses ist laut Anlagenplaner defenitiv nicht vorhanden.
Laut Anlagenplaner funktioniert die Entfeuchtung ZITAT
"Bei der Lüftungsanlage wird die Außenluft im Sommer entfeuchtet. Das heißt die Außenluft wird bis auf den Taupunkt heruntergekühlt (Verdampfer der Kälteanlage). Danach wird die Luft in einem Vorerhitzer (Kondensator) der Kälteanlage wieder aufgeheizt.
Die Funktion ist hier wie bei einer Wärmepumpe. Eine Kühlung der Räume ist nicht erforderlich."

Wenn ich es richtig verstanden habe, gebe ich nun einen Kältekreis mit einer Kälteanlage mit Scrollverdichter ein. Die Übergabe erfolgt dann an die betreffenden Zonen. Aber ist dass dann nicht zu viel, da ja nicht der Raum gekühlt sondern diese funktion nur der Entfeuchtung dient?

Danke schon einmal für die Hilfe, aber vielleicht könnten Sie mir das noch etwas besser verdeutlichen.

Grüße
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Entfeuchtung RLT

#5 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich denke, die DIN 18599 redet hier von "Befeuchtung", meint aber "Feuchteanforderungen", dies beinhaltet Be- und Entfeuchtung. Im Teil 7 sind die Nutzenergien der RLT-Systeme ja im Anhang 7 tabellarisch normiert angegeben. Ich sehe in der DIN 18599 keine Möglichkeit, Entfeuchtung gesondert zu berechnen, daher kann man diese auch bei der Technik nicht eingeben.

Andreas Obermüller
arch-m
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Re: Entfeuchtung RLT

#6 Beitrag von arch-m »

... auch ich würde sagen, dass eine reine Entfeuchtung (ohne Kühlung) nicht nach DIN 18599 bilanzierbar ist. Denn nach T3 gibt es diese Anlagenkonfiguration nicht. Hier ist die Entfeuchtung immer mit einer Kühlung gekoppelt. Ich würde das Gebäude einfach ohne Entfeuchtungsanlage bilanzieren und in einem Kommentar zur Berechnung beschreiben, dass die Entfeuchtung nicht bilanziert werden kann und welcher Einfluss auf die Gesamtbilanz etwas zu erwarten wäre. Vielleicht könnten Sie das Problem mal an Herrn Schiller aus Hamburg weiterleiten (der hat für den DIN die ganzen Modellrechnungen gemacht - http://www.ib-schiller.de).
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