Wärmebrückenzuschlag / Wärmebrückendetails nach BKI

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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Dettki
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Wärmebrückenzuschlag / Wärmebrückendetails nach BKI

#1 Beitrag von Dettki »

Liebe Mitstreiter

Mit folgender Situation bin ich zurzeit konfrontiert.
Der Bauherr möchte eine Luftwärmepumpe und gleichzeitig die EnEV (Primärenergie) um 20 % unterschreiten (KFW Förderung).
Die Wärmedämmung ist bereits sehr gut und 20% "Unterschreitung" gelingt mir nur mit einem verbesserten Wärmbrückenzuschlag.
Den Wärmebrückenzuschlag von 0,5 kann ich nur nutzen, wenn ich alle Wärmebrückendetails nach Beiblatt 2 DIN nachweise, jedoch müssen diese meistens verändert werden. (z. B. habe ich eine Fassade mit 20 cm WLG 035).
Außerdem gibt es im BKI-Energieplaner weitere Details, die nicht der DIN zugehörig sind. Dies sogenannten eigenen Detail sind aber mit Pis-Werten bewertet.
In nächsten Schritt habe ich mir die Mühe gemacht alle Wärmebrücken (so gut es geht) im Reiter Wärmebrücken eingegeben (Detail und Längenangaben).
Auch hier sind die Details nur mit 16 cm Wärmedämmung ausgestattet.
Ich habe einfach den vorhandenen Wert, der schlecht ist als mein vorhandenes Detail, und habe die Werte eingegeben (Einstellung kein Wärmebrückenzuschlag).
Das Ergebnis war 25 % unter EnEV also ausreichend, aber der Prüfer ist der Meinung, ich sollte lieber den Wärmebrückenzuschlag mit 0,5 ansetzen und die DIN Detail verwenden und nachweisen. Mit dem Wärmebrückenzuschlag von 0,5 könnte ich auch leben (Ergebnis bei 21% unter EnEV), jedoch ist die Gleichwertigkeit der Details hier ein Problem und kann ich für die Gleichwertigkeitsprüfung auch die BKI-Details verwenden?
Weiter hin gibt es ein Wärmebrückenkatalog als Programmversion vom Beuth Verlag.
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Programm?
Ist es sinnvoll?

Mit freundlichen Grüßen Dettki



Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Architekt Joachim Dettki
Eichenallee 5
14050 Berlin
Joachim_dettki@web.de
Andreas Obermüller
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Re: Wärmebrückenzuschlag / Wärmebrückendetails nach BKI

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Gleichwertigkeit kann man eigentlich nur nachweisen, wenn man alle (!) Wärmebrücken detailliert rechnet oder (genau!) in einem Katalog findet und mit den Details des Beiblatt 2 vergleicht. Dann kann man die Wärmebrücken aber auch gleich direkt eingeben und ohne Zuschlag rechnen...

Andreas Obermüller
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