Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit dem Bauamt.
Dieses verlagt einen Nachweis des Wärmeschutzes, obwohl dies
meines Erachtens nicht notwendig ist.
Ich habe eine Lager- und Produktionshalle, Größe etwa 2000qm. Unbeheizt.
Die Arbeitsstättenrichtlinie verlangt, daß der Bereich der Produktion
(hier nur eine Person an einem Bedienpult) auf 18°C beheizt wird.
Dies erfülle ich mit einem Schwarzstrahler.
Nun habe ich in einer Auslegung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung gelesen,
daß
„Ein Lager oder Verkaufsraum, mit Auslegungstemperaturen unter 19 °C gilt auch dann als niedrig beheizt, wenn aus Arbeits- oder Gesundheitsschutzanforderungen heraus, ein kleines Areal, mit einer punktuell höheren Innentemperatur versorgt wird.“
Dies gilt doch dann auch für nichtbeheizte Räume?
Demnach brauche ich doch keinen Nachweis zu erbringen?!
Hat dazu jemand Erfahrung?
Stefan König
unbeheiztes NWG
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Re: unbeheiztes NWG
Ich würde auch sagen, dass der eine Arbeitsplatz keine "Beheizung" impliziert, das ist Teil des Produktionsprozesses. Die genannte Auslegung kann man hier m. E. sinngemäß anwenden. Ich habe aber bisher keine eigene Erfahrung damit.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller