Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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NJ_ina
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Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#1 Beitrag von NJ_ina »

Hallo Herr Obermüller,

in der DIN V 18599 Beiblatt 1 wird das Vorgehen eines Bedarfs-Verbrauchs-Abgleichs beschrieben, der vor allem bei freien Energieberatungen (d.h. für die Erstellung einer realitätsnahen Bilanz) sinnvoll ist.
Ist solch eine Bedarf-Verbrauchs-Abgleich im BKI möglich? Bzw. auch im Zusammenhang mit einer freien Energieberatung möglich?

Im Zuge einer Ökonomischen Bewertung kann man solch einen Abgleich ja im BKI durchführen.
Gem. der Beschreibung in der "Hilfe" zur ökonomischen Bewertung heißt es:
"[...] Korrekturfaktor Verbrauch/Bedarf (optional): Wenn diese Option gewählt wird, dann werden die Energie- und Energiekosteneinsparungen der Varianten mit einem Faktor multipliziert, der sich aus dem Verhältnis tatsächlicher Energieverbrauch zu Energiebedarf bestimmt. Damit können größere Abweichungen von Verbrauch zu Bedarf auf den Verbrauch normiert werden. (siehe auch Kapitel "Berechnung der Wirtschaftlichkeit") [...]"

Ist der Korrekturfaktor auch unabhängig von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu ermitteln bzw. kann ein Abgleich direkt auf die Bilanzdaten angesetzt werden?

Des Weiteren eine Frage zu der in diesem Zuge erforderlichen Witterungsbereinigung:
In der freien Energieberatung kann man sich für die Bilanz auf das Standortklima beziehen.
Wird die Witterungsbereinigung dann auch zwischen dem langjährigen Mittel des Standortklimas und den Klimadaten des angegebenen Verbrauchsjahres durchgeführt? Oder wird die Witterungsbereinigung im BKI immer auf das Standardklima (Potsdam) bezogen, so dass witterungsbereinigte Verbrauchsangaben nur mit einer Bilanz nach EnEV vergleichbar sind?

Vorab besten Dank für Ihre Hilfe!

Mit besten Grüßen
N. Jenner
Andreas Obermüller
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Re: Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Korrekturfaktor wird im Energieplaner (nur) für die Wirtschaftlichkeitsberechnung (Energiekosten) verwendet. Es findet keine Anpassung anderer Bilanzgrößen statt.
Die Witterungsbereinigung erfolgt immer mit den Korrekturfaktoren von Potsdam, andere Fakoren sind mit auch nicht bekannt.

Andreas Obermüller
NJ_ina
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Re: Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#3 Beitrag von NJ_ina »

Hallo Herr Obermüller,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wenn die Witterungsbereinigung nur auf den Standort Potsdam bezogen wird, heißt dies im Umkehrschluss, dass der Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine "Freie Energieberatung" mit Standortklimabezug nicht angewendet werden kann/darf?
Ansonsten wäre die Witterungsbereinigung auf den falschen Standort bezogen.

Korrekturfaktoren für die Witterungsbereinigung für weitere Referenzstandorte in Deutschland können über die Gradtagzahlen des langjährigen Mittels im Vergleich zu den Gradtagzahlen des Jahres der Verbrauchsmessung des jeweiligen Bezugsstandorts gem. VDI 3807 ermittelt werden. Auf diese Norm wird auch in der DIN V 18599 Beiblatt 1 verwiesen.

Mit besten Grüßen
N. Jenner
Andreas Obermüller
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Re: Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, das sehe ich auch so, wenn Sie mit dem Standortklima rechnen, dann sollten Sie keine Klimakorrektur des Verbrauches "dazu" machen. Wenn man die Verbrauchswerte witterungsbereinigt wäre es besser, mit dem Referenzklima zu rechnen.

Andere Korrekturfaktoren sind im Energieplaner nicht geplant.

Andreas Obermüller
FH_ina
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Re: Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#5 Beitrag von FH_ina »

Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,

ich hätte eine Frage zum Korrekturfaktor Verbrauch/Bedarf.
Bei einem Bestands-Nichtwohngebäude (Baujahr ca. 1980, Anbauten 1988/95) mit Gastronomienutzung (hoher TWW-Bedarf, dez. mit Strom erzeugt) gibt mir der BKI Energieplaner einen Korrekturfakor Verbrauch/Bedarf von 0,39 aus. Leider kann ich die korrekte Eingabe der Verbrauchswerte nicht richtig kontrollieren, weil mit der Berichtsteil "Verbrauchswerte Energieträger" nicht mehr zur Verfügung steht?

Händisch gerechnet liegt der Korrekturfaktor für Verbrauch/Bedarf jedoch getrennt für Heizöl bei ca. 32 % und Strom (TWW+Hilfsstrombedarf Lüftung/Heizen) bei ca. 81 %.
Laut Nutzer wird die Heizung sehr sparsam genutzt (max. 2h/Tag); zudem ist die veraltete Küchen-Lüftungsanlage nicht mehr 100 % funktionstüchtig (Abweichung bei den Lüftungswärmeverlusten ggü. hohem Luftwechsel laut DIN V 18599-10), was den sehr geringen Verbrauch des Heizöls begründen könnte.

Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung setzt der BKI EP jedoch sowohl für das Heizöl als auch für den Strom 0,39 an, was das Ergebnis stark verfälscht (Stromverbrauch mit ca. 28ct/kWh viel zu gering, dafür Ölverbrauch etwas zu hoch, jedoch bei 6-8ct/kWh).

Gibt es hierfür eine Empfehlung oder sollte ich die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Verbrauch generell besser "händisch" führen?
Vielen Dank und beste Grüße

Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
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Re: Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Korrekturfaktor wird einfach aus dem eingegebenen Verbrauch und dem berechneten Bedarf gebildet. Daher können Sie diesen natürlich manipulieren, indem Sie den Verbrauch "anpassen". Bei in der Realität von den Nutzungen der DIN 18599 abweichenden Randbedingungen kann der Faktor auch "unsinnig" werden, das ist bei NWG häufig der Fall. (Der Faktor wird überwiegend bei Wohngebäuden eingesetzt.)

Warum Ihre "Verbrauchswerte" nicht ausgegeben werden können, kann ich so jetzt auch nicht sagen. Ich kenne hier keine Probleme....

Andreas Obermüller
FH_ina
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Re: Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#7 Beitrag von FH_ina »

Hallo Herr Obermüller,

vielen Dank für die prompte Antwort. Da ist dann wohl die DIN V 18599 Bbl.1 noch nicht so ganz für Nichtwohngebäude geeignet. =)
Ich werde meine Wirtschaftlichkeitsberechnung (-abschätzung) für den realen Verbrauch dann tatsächlich "händisch" führen.

Dennoch wäre es hilfreich, wenn ich meine Verbrauchseingabe im BKI EP prüfen könnte (z.B. um den Klimakorrekturfaktor abzulesen).
In welchem Berichtsteil kann ich diesen bei einer NWG-Bilanz ablesen?
(Bei WG gibt es den Ausgabeteil/Tabelle "Verbrauchswerte Energieträger"...)

Vielen Dank
Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
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Re: Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#8 Beitrag von Andreas Obermüller »

Gehen Sie bitte in die "Datenbank Tabellen". Dort suchen Sie den Eintrag "Verbrauchswerte Energieträger". Hier können Sie die Verwendung für "NWG DIN 18599" einschalten, dann steht die Tabelle auch bei den NWGs zur Verfügung.

Andreas Obermüller
FH_ina
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Re: Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich für freie Energieberatung

#9 Beitrag von FH_ina »

Vielen Dank!
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