Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Energiepartner
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Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV

#1 Beitrag von Energiepartner »

Hallo,

folgende Frage zu der Berechnung des Warmwasserbedarfs für einen Verbrauchsausweis.
Laut Heizkostenverordnung kann hier bei unbekanntem Wert wie folgt der WW Verbrauch abgeschätzt werden.
AWohn x 32kWh/m2 pro Jahr. Für die 36 Monate Betrachtung muss dann dieser Wert mit 3 multipliziert werden.

Beispiel: 100m2 x 32kWh/m2 x 3 = 9600kWh für 36Monate

Im BKI EP16 werden jedoch 6000kWh angezeigt, warum?

Vielen Dank für eine Klärung.

Freundliche Grüsse
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Es wird, wie in der "Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand" unter 2. angegeben, mit 20 kWh/m²a gerechnet, wenn keine Solaranlage vorhanden ist.

Andreas Obermüller
Energiepartner
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Re: Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV

#3 Beitrag von Energiepartner »

Hallo Herr Obermüller,

Vielen Dank für die Info.

Ich empfehle entsprechend den Text im EP16 zu ändern, hier wird folgendes angezeigt:
- Projekt\ Verbrauchswerte\ "Warmwasserverbrauch gemäß HeizkostenV schätzen"
- zusätzlich wird im Infofeld gesagt "Warmwasserverbrauch wird gemäß HeizkostenV mit 32kWh/m2 Wohnfläche geschätzt"

Freundliche Grüsse
Energiepartner
Beiträge: 7
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Re: Energieverbrauchsausweis WW nach HeizkostenV

#4 Beitrag von Energiepartner »

Ergänzung:

habe nochmals in der
"Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand Vom 7. April 2015"
"Kapitel: 2 Ermittlung des Energieverbrauchs" nachgelesen.
Hier steht
" ...für Gebäude ohne Anlage zur solaren Trinkwassererwärmung mit 20 kWh/(m²·a) bezogen auf die Gebäudenutzfläche AN"

Hier steht ganz klar Nutzfläche und nicht Wohnfläche. Daher müssen die Formeln wie folgt aussehen.

100m2 * 1,2 * 20kWh/m2 * 3 = 7200kWh (unbeheizter Keller)

100m2 * 1,35 * 20kWh/m2 * 3 = 8100kWh (beheizter Keller)

Im BKI EP16 werden jedoch wie unten beschrieben nur 6000kWh angezeigt und auf dem Energieausweis ausgewiesen.

Freundliche Grüsse
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